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BayObLG (2Z BR 49/95) | Datum: 20.07.1995
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus mehreren Häusern bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Nach der als Inhalt des Sondereigentums im [...]